Am 12. November 1918 proklamierte die provisorische Nationalversammlung die Republik Deutschösterreich.

Im "Gesetz über die Staats und Regierungsform von Deutschösterreich" wurde in Art. 2 festgelegt: "Deutschösterreich ist ein Bestandteil der Deutschen Republik".
Im Gesetz vom 22.11.1918 wurde als Staatsgebiet "das geschlossene Siedlungsgebiet der Deutschen innerhalb der im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder" bestimmt.

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